GDL Aktuell - Voraus - 01.10.2020
Die Sonntagszulage von 5,50 Euro pro Stunde kann zwar das gemeinsame Frühstück bei Weitem nicht ersetzen, ist aber ein kleines Trostpflaster. © AdobeStock/Dušan Zidar
Beamte erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Die in der EZulV abgebildeten Zulagen sind abschließend. Das bedeutet, alles was hier nicht normiert ist, gilt besoldungsrechtlich nicht als Erschwernis.