
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
So darf das Zugpersonal auch bei Temperaturen von weit über 40 Grad am Arbeitsplatz unverändert seiner verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen. Oder aber die Kollegen holen sich im Winter auf schlecht isolierten Fahrzeugen kalte Füße beziehungsweise frieren bei Heizungsausfällen oder Zugluft. Weder tauchen die Gefährdungen des Zugpersonals durch Hitze, Kälte oder Zugluft in den einschlägigen Unterlagen auf, noch gibt es vernünftige Gegenmaßnahmen für bestimmte Extreme oder defekte Anlagen. Das muss nicht sein, wenn Betriebsräte das Mittel kennen, mit dem sie präventiv tätig werden können.