GDL Aktuell - Voraus - 09.12.2019
Mit dem Mitbestimmungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben, neben der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung durch Präsenz im Aufsichtsrat auch in der Unternehmensmitbestimmung Einfluss auf die Willensbildung und die Entscheidungsprozesse im Unternehmen oder dem Betrieb zu nehmen.