Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Außerdem erklären wir, wie ab dem kommenden Jahr Zeit-räume für den Freizeitausgleich auch gegen den Willen des Arbeitgebers erzwungen werden können. Diese Regelungen sind nur von der GDL vereinbart und damit können nur GDL-Mitglieder einen Rechtsanspruch geltend machen! Nicht und anders organisierte Arbeitnehmer haben darauf keinen Anspruch.
Das gilt übrigens auch für alle Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit und zum Jahresschichtrasterplan.
Tarifbindung entscheidet!
Bitte unbedingt beachten: Dem Einleger liegt eine
Tarifbindungserklärung bei. Ausfüllen, absenden und Rechtssicherheit in Anspruch nehmen. Sonst kann und wird der Arbeitgeber Rechte verweigern.