Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
Ungeachtet dieser Tatsachen besteht die Notwendigkeit, Züge mit gut qualifizierten Eisenbahnern zu besetzen, die zugleich über die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen verfügen müssen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter im Bedarfs- oder Unregelmäßigkeitsfall alle jeweils notwendigen Tätigkeiten ausführen können. Dazu zählen aus Sicht der GDL:
Dazu ist es aus Sicht der GDL notwendig, dass die Zugbegleiter den Anforderungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gerecht werden und eine fundierte betriebliche und technische Ausbildung und regelmäßige Fortbildung erhalten. Der Grundsatz eines sicheren, pünktlichen und zuverlässigen Eisenbahnverkehrs hat oberste Priorität. Dabei darf die Sicherheit im und am Zug nicht der Hebung wirtschaftlicher Potenziale zum Opfer fallen. Aus diesem Grund müssen Zugbegleiter bei:
jederzeit handlungsfähig sein.
Das System Eisenbahn hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Auf Grund der Automatisierung sind immer längere Streckenabschnitte ohne weiteres örtliches Betriebspersonal besetzt. Zahlreiche Unregelmäßigkeiten im täglichen Betriebsablauf erfordern bei der Beförderung von Reisenden Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb und somit fachliche Sicherheit. Dies ist notwendig, um die Zeit bis zum Eintreffen externer Hilfe zu überbrücken, erste Hilfe und Unterstützung leisten zu können, umsichtig die Sicherheit der Kunden zu gewähren und gegebenenfalls die kurzfristige Weiterfahrt im Systemverbund sicherzustellen.