Notdienstarbeiten zum Aufrechterhalten des Regelverkehrs sind rechtswidrig
GDL-Informationsdienst

GDL-Pressemitteilung
Notdienstarbeiten zum Aufrechterhalten des Regelverkehrs sind rechtswidrig

24.10.2007 - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat heute in dem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erreicht, dass die Deutsche Bahn streikbereite und -willige Arbeitnehmer des Fahrpersonals nicht mehr zu planmäßigen Einsätzen heranziehen darf (Aktenzeichen 7 SaGa 2044/07).


Ausgenommen hiervon sind nur Beförderungen von Kranken oder Personen, die sonst keinerlei Beförderungsmöglichkeiten haben sowie Zugfahrten, die der Beseitigung von Störungen des Bahnverkehrs dienen. Es wird aber kaum Reisende geben, die keinerlei Mobilitätsmöglichkeiten haben, denn Autos, Fahrräder oder Taxen stehen meist zur Verfügung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht der Bahn ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro.

Vor der Urteilsverkündung hatte das Gericht den Parteien auferlegt, erneut über eine Notdienstvereinbarung zu verhandeln. Die GDL hat in dieser Verhandlung der Bahn angeboten, bis zu zehn Prozent aller planmäßigen Zugleistungen in der Rushhour durchzuführen. Dieses hat die DB abgelehnt.

Obwohl die GDL mit der Bahn bisher keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen hatte, hat der Arbeitgeber während der bisherigen Arbeitskämpfe unter Androhung von Abmahnung angeordnet, dass Lokführer planmäßige Züge führen müssen. „Das hat nun ein Ende“, so der stellvertretende GDL-Bundesvorsitzende Günther Kinscher und weiter: „Somit wird es für die Bahn schwierig, ihren Ersatzfahrplan einzuhalten.“



 
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